Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Mitglied in unserem Verein werden möchten, dann laden Sie sich einfach das Anmeldeformular runter und füllen Sie das vollständig aus.
Vergessen Sie bitte nicht die angeforderten Nachweise, insbesondere eine Fotokopie der Versicherungskarte, wenn Sie bereits bei z.B. der DMFV versichert sind.
Dies alles schicken Sie bitte an folgender Adresse oder scannen Sie alle Unterlagen ein und schicken Sie die mit Email an:
Bei weiteren Fragen, können Sie auch jederzeit eine Email an einen unsere Vereinsvorsitzenden senden oder benutzen Sie das Kontaktformular.
1. Vorstand – Christian Hoffmann – chris@mfgg.de
2. Vorstand – Christoph Gröger – groegerchristoph18@gmail.com
Kassier – Rudi Pichler – r.pichler@online.de
Schriftführer – Lukas Pichler – pichlerlukas@yahoo.de
Download Formulare und Informationen:
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr beim Verein kann aus nachstehender Tabelle entnommen werden.
Der Beitrag für die Versicherung beim Deutschen Modellflieger – Verband kann sich ändern und die unten aufgeführte Tabelle der Versicherungsbeiträge ist nur ein Beispiel.
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene ist zur Zeit 150,-€, Jugendliche bezahlen keine Aufnahmegebühr.
Details zur Versicherungsdeckung und erlaubtes Abfluggewicht sind in der Aufnahme, Beitrags- und Gebührenordnung beschrieben.
Beitragssatz | Beitrag | DMFV | Zusatz 2 | Zusatz 3 | Zusatz 4 |
pro Jahr | Verein | DMFV | Deckung: Pauschal € 1,5 Mio für Personen- und/oder Sachschäden | Deckung: Pauschal € 3 Mio für Personen- und/oder Sachschäden | Deckung: Pauschal € 4 Mio für Personen- und/oder Sachschäden |
Erwachsender | 50€ | 42€ | 14,36€ | 17,44€ | 24,62€ |
Jugendlicher | 10€ | 12€ | 14,36€ | 17,44€ | 24,62€ |
Aufnahme Erwachsener | 150€ | 3€ | |||
Aufnahme Jugendlicher | keiner | 1,50€ | |||
Schwerbehinderten Beitrag | 50 | 34€ | |||
Schwerbehinderten Beitrag Jug. | 10€ | ||||
Passiv | 15€ |
Jugendlicher ist jede natürliche Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gegen Nachweis den Jugendlichenstatus zuerkannt bekommen.